Urnenrasengrab
Grabgebühr: | 1.260,00 € |
Bestattungsgebühr für die Beisetzung von Aschen: | 480,00 € |
Nutzungszeit (20 Jahre): | Keine Verlängerung möglich |
Für eine Urne zulässig. | |
Die Grabstätte wird durch eine von der Gemeinde zugelassene liegende Gedenkplatte gekennzeichnet. | |
Gestaltung und Pflege obliegen ausschließlich der Gemeinde. |